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Aktueller Stand des Lärmschutzes an der Osttangente

Die Lärmschutzmassnahmen entlang der Osttangente sind unzureichend und genügen den heutigen Gegebenheiten und Standards in keiner Weise.

Die nachstehenden Bilder zeigen die Situation östlich der Schwarzwaldalle, zwischen Wettsteinallee und Grenzacherstrasse. Sie entsprechen dem Blick aus den Häusern Richtung Osttangente. Man erkennt die niedrigen, durchsichtigen Schallschutzwände entlang des Autobahntrasses oben und die Lärmschutzwände für die Lokalstrasse (Schwarzwaldstrasse) darunter.

Links

Rechtliche Grundlagen

Immissionswerte an Liegenschaften in Basel

Übergesetzliche Lärmschutzmassnahmen des Kantons Basel-Stadt

Der Grosse Rat hat im Juli 2022 die Mittel für ein Vorprojekt für effektive Lärmschutzwände und zur Überdeckung Breite West bewilligt. 
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Die nachträgliche Errichtung von freistehenden Lärmschutzwänden entlang der Schwarzwaldstrasse ist technisch, räumlich und rechtlich sehr komplex – und damit auch kostspielig. Zudem wird das Unterfangen beeinflusst durch verschiedene Projekte des ASTRA (Erhaltungsmassnahmen Osttangente) und des Kantons (Stadtraum Solitude, S-Bahnhaltestelle Solitude). Das BVD soll auftragsgemäss Regierung und Grossem Rat einen technischen Machbarkeitsbericht inkl. Kostenvoranschlag vorlegen. Es ist dann an den politischen Gremien, eine Interessenabwägung vorzunehmen.

 

Da das vom Grossen Rat in Auftrag gegebene Vorprojekt auch nach drei Jahren noch nicht vorliegt, hat der Verein zusammen mit der IG Osttangente eine Petition «Fertig mit Duudele» lanciert und am 13.02.2025 der Petitionskommission des Grossen Rates mit 1'700 Unterschriften übergeben.

Parallel dazu hat Lisa Mathis (SP) in Absprache mit dem Vorstand eine Interpellation eingereicht, die von der Baudirektorin Esther Keller in der Sitzung des Grossen Rates vom 11.09.2024 mündlich beantwortet wurde. Die Antwort befriedigte in keiner Weise.

Lärmschutzmassnahmen des Bundes/ASTRA

Die Plangenehmigungsverfügung vom 06.09.2022 beschreibt die vom ASTRA vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen. 
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Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen

 

Der Verein Ausbau Osttangente und die IG Osttangente haben gegen die in der Plangenehmigungsverfügung abgelehnte Temporeduktion von 80km/h auf 60km/h in der Nacht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen erhoben. Das Gericht hat am 29.01.2025 die Beschwerde gutgeheissen.

Dem Urteil kommt Signalwirkung zu. «Der Lärmschutz ist als verfassungsmässige Aufgabe stark zu gewichten», stellt das Bundesverwaltungsgericht fest. Dementsprechend gross war auch die mediale Aufmerksamkeit nach der Publizierung des Urteils. Die Tagesschau brachte in der Hauptausgabe am 08.02.2025 die Nachricht an erster Stelle; das Regionaljournal Basel, die BaZ, die BZ Basel, Primenews und Bajour berichteten ausführlich. Eine weitere Verzögerung des Lärmschutzes ist damit nicht mehr zumutbar und auch nicht rechtens.

Beschwerde vom 10.10.2022

Schlussbemerkung vom 21.04.2023 

Nachtrag vom 21.04.2023 

Nachtrag vom 11.11.2024

Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 29.01.2025

Der Verein Fussverkehr Schweiz hat gleichzeitig eine Beschwerde für eine bessere Fusswegverbindung auf der Schwarzwaldbrücke eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde am 29.01.2025 leider abgewiesen.

Beschwerde vom 10.10.2022

Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 29.01.2025

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