

Lärmschutz an der Osttangente
Seit dem Bau der Osttangente in den frühen 70er-Jahren leiden die Anwohnerinnen und Anwohner unter der Lärmbelastung durch Autos, Lastwagen und die Eisenbahn.
Aktueller Stand des Lärmschutzes an der Osttangente
Zahllose Proteste und Eingaben des Vereins gegen den wachsenden Lärm, Schmutz und Feinstaub sowie Forderungen für wirksame Schutzmassnahmen blieben erfolglos. Erst 2022 kam endlich Bewegung in die Sache.
Übergesetzliche Lärmschutzmassnahmen des Kantons
Im Juli 2022 beschloss der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt als sogenannte übergesetzliche Lärmschutzmassnahme einen Kredit für ein Vorprojekt für effektive Lärmschutzwände und zur Überdeckung des Abschnitts Breite West. Dies geschah, nachdem es der Bund mit Verweis auf die geltenden Standards zum Lärmschutz abgelehnt hatte, seinerseits weitergehende Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen.
Lärmschutzmassnahmen des Bundes/ASTRA
Im September 2022 wurde das ASTRA vom Bund mit der Umsetzung einiger Lärmschutzmassnahmen entlang der Osttangente beauftragt.
Die geplanten Massnahmen waren aus unserer Sicht allerdings mit gewichtigen ABER verbunden:
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Einzelne Schutzmassnahmen sollen erst nach dem Abschluss des Baus des Rheintunnels 2038/2040 erfolgen,
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Eine Temporeduktion von 80km/h auf 60km/h wurde als Massnahme abgelehnt,
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Die Lärmschutzwände auf der Schwarzwaldbrücke werden aus unserer Sicht am falschen Ort platziert und verschlechtern die Situation für Fussgäner:innen und Velofahrer:innen.
Deshalb haben unser Verein zusammen mit der IG Osttangente und dem Verein Fussverkehr Schweiz gegen die beiden letzten Punkte im Oktober 2022 zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht.
Am 29. Januar 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht unserer Beschwerde für Tempo 60 auf der Osttangente in der Nacht vollumfänglich stattgegeben. Die Umsetzung der Temporeduktion soll im Rahmen der Sanierung der Osttangente bis 2029 erfolgen.
Dem Urteil kommt Signalwirkung zu. «Der Lärmschutz ist als verfassungsmässige Aufgabe stark zu gewichten», stellt das Bundesverwaltungsgericht fest. Dementsprechend gross war auch die mediale Aufmerksamkeit nach der Publizierung des Urteils. Die Tagesschau brachte in der Hauptausgabe am 08.02.2025 die Nachricht an erster Stelle; das Regionaljournal Basel, die BaZ, die BZ Basel, Primenews und Bajour berichteten ausführlich. Eine weitere Verzögerung des Lärmschutzes ist damit nicht mehr zumutbar und auch nicht rechtens.
Die Beschwerde des Vereins Fussverkehr Schweiz für eine bessere Fusswegverbindung auf der Schwarzwaldbrücke wurde vom Bundesverwaltungsgericht leider abgewiesen.

