Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht
Der Verein Ausbau Osttangente und die IG Osttangente haben gegen die in der Plangenehmigungsverfügung abgelehnte Temporeduktion von 80km/h auf 60km/h Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen eingereicht.
Das Bundesgericht hat am 23.04.2023 einen ablehnenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für eine Temporeduktion auf der Autobahn im Raum Zürich korrigiert und die Temporeduktion gutgeheissen. Vor diesem Hintergrund hat uns das Bundesverwaltungsgericht aufgefordert, eine weitere Stellungnahme zu unserer Beschwerde für eine Temporeduktion von 80 km/h auf 60 km/h auf der Osttangente abzugeben. Unsere Rechtsanwältin wird diese Stellungnahme bis am 11.11.2024 einreichen.
Der Verein Fussverkehr Schweiz hat gleichzeitig eine Beschwerde für eine bessere Fusswegverbindung auf der Schwarzwaldbrücke eingereicht.