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Aktuelles

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Ein erster grosser Schritt ist gemacht!

​Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Vereins Ausbau Osttangente – so nicht! und der IG Osttangente vollumfänglich gutgeheissen und sehr differenziert begründet. Hier geht es zum Urteil.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite hat 30 Tage Zeit, über einen Weiterzug ans Bundesgericht zu entscheiden.

Dem Urteil kommt Signalwirkung zu. «Der Lärmschutz ist als verfassungsmässige Aufgabe stark zu gewichten», stellt das Bundesverwaltungsgericht fest.
Dementsprechend gross war auch die mediale Aufmerksamkeit nach der Publizierung des Urteils. Die Tagesschau brachte in der Hauptausgabe am 08.02.2025 die Nachricht an erster Stelle; das Regionaljournal Basel, die BaZ , die BZ BaselPrimenews  und Bajour berichteten ausführlich.

Wir verstehen das so: Eine weitere Verzögerung des Lärmschutzes ist nicht nur nicht mehr zumutbar, sondern auch nicht rechtens.​​

 

Übergabe der Petition «Fertig mit duudele: Lärmschutz an der Osttangente – jetzt!

Am 13. Februar 2025 wurde die von 1'730 Personen unterschriebene Petition «Fertig mit duudele» Andrea Knellwolf und Jérôme Thiriet, Mitglieder der Petitionskommission des Grossen Rates, im Rathaus übergeben. Hier ein paar Fotos dazu:​

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​Die Medienmitteilung zur Übergabe der Petition findet sich hier. Das Regionaljournal Basel, BaZ und BZ Basel haben darüber berichtet.

Wir sind gespannt darauf, wie es weitergeht!

Verein Ausbau Osttangente - so nicht!

c/o Martin Baumgartner, Präsident

Schwarzwaldallee 41

4058 Basel

info@osttangente-so-nicht.ch

Vereinskonto

Basler Kantonalbank BKB

IBAN CH11 0077 0252 6448 1200 1

©2024 von Verein Ausbau Osttangente - so nicht!

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