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Aktuelles

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Keine Umnutzung des Roche-Parkhauses zu einem Quartierparkhaus

Der Kanton kann das Grundstück, auf dem sich das Parkhaus befindet, nicht übernehmen und einzonen, da die Deutsche Bahn das Grundstück aus bahnbetrieblichen und bahnstrategischen Gründen nicht freigibt.

Hier der entsprechende Regierungsratsbeschluss und die Medienmitteilung.

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Gutachten Ulrich A. Weidmann: Keine S-Bahnhaltestelle Solitude, kein Herzstück, dafür Rheintunnel
In seinem Gutachten empfiehlt Ulrich A. Weidmann, den Rheintunnel wieder neu aufzulegen und auf die Haltestelle Solitude sowie das «Herzstück» zu verzichten. Der Rheintunnel soll zusätzlich zur oberirdischen Osttangente gebaut werden, d.h. die Kapazität der Autobahn soll verdoppelt werden! Der Abschnitt zu Basel und zur Nordwestschweiz beginnt S. 40.

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Esther Keller zu einer Neuauflage des Rheintunnels

Prime News, 06.09.2025

BZ Basel, 06.09.2025

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Umsetzung Tempo 60 auf der Osttangente in der Nacht

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2025 die Beschwerde unseres Vereins und der IG Osttangente für eine Temporeduktion von 80 km/h auf 60km/h in der Nacht vollumfänglich gutgeheissen hat, geht es nun um die konkrete Umsetzung.

Das Generalsekretariat UVEK / Bern teilt uns im August 2025 mit:

Aktuell ist auf der Osttangente Basel aufgrund der laufenden Bauarbeiten bereits eine Temporeduktion signalisiert. Eine Verfügung zur durch das Bundesgericht angeordneten Temporeduktion wird im Rahmen des Projektes erlassen.

Diese Information ist bezüglich effektiver Umsetzung der Temporeduktion wenig aussagekräftig, da die Erhaltungsarbeiten auf der Osttangente bis 2029 dauern. Wir bleiben am Ball!

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Verein Ausbau Osttangente - so nicht!

c/o Martin Baumgartner, Präsident

Schwarzwaldallee 41

4058 Basel

info@osttangente-so-nicht.ch

Vereinskonto

Basler Kantonalbank BKB

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